Mietvertrag

Mietvertrag und -bedingungen

Über die Anmietung der in diesem Mietvertrag beschriebenen Gegenstände wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen.

Vermieter
Vermieter ist „Sleepy Relax"

Mieter
Mieter ist die natürliche Person, welche während des Bestellvorgangs durch Anklicken des Auswahlfeldes zum Akzeptieren der AGB samt Widerrufs- und Mietbedingungen und anschließendem Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" die Produkte in seinem Warenkorb zur Anmietung verbindlich bestellt. Die Daten des Mieters (Name, Anschrift, eindeutige IP Adresse) werden während des Bestellvorgangs im Shopsystem des Vermieters gespeichert und können der Bestellung damit eindeutig zugeordnet werden.

Nur der in diesem Sachen-Mietvertrag genannte Mieter und seine engsten Familienangehörigen sind zur zweckentsprechenden Nutzung des gemieteten Gegenstandes berechtigt.

Die Weitergabe des gemieteten Gegenstands an dritte Personen ist nicht gestattet.

§ 1 MIETOBJEKT, GEGENSTAND

  • Gegenstand, Gerät, Typ: Sleepy Relax Einschlafhilfe, Version 5 (ab Oktober 2015)
  • Hersteller, Farbe: Inventure License AG, Schweiz. Beigefarben.
  • Zustand: Gebraucht, ohne technische Mängel

Zusammen mit dem Gegenstand wird folgendes, passendes Zubehör vermietet:

4 x Metalladapter, 4 x doppelseitige Klebepunkte, 4 x Holzschrauben, Montageanleitung, Verpackung

§ 2 MIETE, FÄLLIGKEIT, VORAUSZAHLUNGEN

Für die Nutzung des Mietgegenstandes während der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, die hier vereinbarte Miete an den Vermieter zu bezahlen.

Vereinbart wird eine Miete für die Nutzung je nach Mietdauer in Monaten. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate/6 Monate/12 Monate, je nach vereinbarter Mietdauer.

Der vereinbarte Mietpreis ist monatlich im Voraus bei Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig und an den Vermieter zu bezahlen. Zahlungen sind mit den Zahlungsdiensten PayPal, Amazon Pay, Kreditkarte (via Paymill), Sofortüberweisung und per Vorkasse möglich.

§ 3 MIETPREIS

Es gilt der Mietpreis, welcher während des Bestellvorgangs des Mieters durch Anklicken des Auswahlfeldes zum Akzeptieren der AGB samt Widerrufs- und Mietbedingungen und anschließendem Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" im Warenkorb angegeben wurde. Die Daten des Mieters (Name, Anschrift, IP), der gemieteten Produkte sowie dessen Mietpreis werden während des Bestellvorgangs im Shopsystem des Vermieters gespeichert und können der Bestellung eindeutig zugeordnet werden.

§ 4 VORBESTELLUNG, RESERVIERUNG

Mietbeginn:

Der beschriebene Gegenstand wird dem Mieter nach Vertragsabschluss und Zahlung des vereinbarten Mietpreises schnellstmöglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Mietbeginn wird dabei vom Tage der Zustellung durch das Logistik-Unternehmen beim Mieter bestimmt und dem Mieter anschließend per E-Mail bestätigt.

Rückgabetermin, Mietende:

Die Miete des beschriebenen Gegenstandes endet nach der im §3 dieses Mietvertrag vereinbarten Mietdauer, gezählt ab dem im §4 angegebenen Mietbeginn. Die Rückgabe des Gegenstandes samt Zubehör (Wareneingang im Hause des Vermieters) hat spätestens sieben Wochentage nach Ende der Mietzeit zu erfolgen.

Eine Änderung des Rückgabetermins ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter in beiderseitigem Einvernehmen möglich und muss vom Vermieter in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt werden.

§ 4 MIETDAUER, VERBINDLICHE TERMINE

Dem Mieter wird der gemietete Gegenstand vom Vermieter per Logistik-Unternehmen zugestellt und nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter an den Vermieter wieder zurückgesendet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Mieter auf eigene Rechnung.

Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt mit dem in § 4 vereinbarten Mietbeginn unabhängig davon, ob der Mieter den Mietgegenstand abholt oder nicht, und endet mit Ablauf des vereinbarten Rückgabetermins ohne Kündigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.

Verzug, Nutzungsentschädigung:

Retourniert der Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum vereinbarten Termin zurück, so ist er nach § 546a BGB dazu verpflichtet, für die Dauer der Verzögerung der Rückgabe den Mietpreis in vereinbarter Höhe weiter zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bzw. zusätzlicher Stundung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

§ 5 KAUTION, MIETSICHERHEIT

Zahlung einer Kaution i. H. v. 129,- EUR (netto wie brutto) zusammen mit dem Mietpreis während des Bestellvorgangs. Diese Kaution wird unmittelbar nach der Rücksendung des angemieteten Produktes zum Vermieter und anschließender Überprüfung des Zustandes durch den Vermieter vollumfänglich erstattet, sofern die Sache keine Mängel aufweist.

Ohne Hinterlegung der vereinbarten Kaution kommt kein Mietvertrag zustande.

§ 6 FÜRSORGEPFLICHTEN, HAFTUNG

Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass sich das gemietete Gerät auch für den vorgesehenen Zweck eignet.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter nicht für technische Defekte und Mängel des Mietobjekts auf Schadensersatz haftet, die nach der Übergabe an den Mieter auftreten. Der Mieter ist jedoch von seiner Pflicht zur Bezahlung des Mietpreises befreit, solange und sofern das Mietobjekt wegen eines technischen Defektes, der nicht von ihm zu vertreten ist, von ihm nicht zweckentsprechend verwendet werden kann.

Das Mietobjekt darf nur zu einem Zweck und in einer Art und Weise eingesetzt werden, für den es nach Angaben des Herstellers vorgesehen und geeignet ist. Im Zweifel ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend zu informieren.

Der Mieter ist zu einer Gebrauchsüberlassung an Dritte nach § 540 BGB nicht berechtigt.

Der Mieter hat das Mietobjekt in technisch einwandfreiem und voll funktionsfähigem Zustand erhalten. Er ist verpflichtet das Mietobjekt sorgfältig, wie ein auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer zu behandeln und ausschließlich nach Maßgabe der Bedienungsanleitung des Herstellers zu verwenden und nicht zu überlasten.

Ist eine Verletzung der Fürsorgepflichten ursächlich für einen Schaden oder den Verlust des Mietobjektes, so haftet der Mieter hierfür unbeschränkt, sofern er die Verletzung der Fürsorgepflicht zu vertreten hat.